FAQ

Waffenrechtliche Fragen:

Muss ich eine WBK besitzen um selber zu schießen?

Nein!
Gern stehen wir als SSV-Lippe neuen interessenten des Schießssports zur Seite. Waffen können bei uns geliehen werden und ein Mitglied übernimmt gern die Aufsicht und bringt dich der Waffen näher. So wird sicher gegangen das alle Vorschriften und Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden.

Voraussetzungen für eine Waffenbesitzkarte

Zum Erwerb einer Waffenbesitzkarte müssen vom Antragsteller im Allgemeinen fünf Voraussetzungen erfüllt werden (§ 4 WaffG). Er muss

  • mindestens 18 Jahre alt sein,
  • waffenrechtlich zuverlässig und
  • persönlich geeignet sein,
  • die erforderliche Sachkunde und
  • ein waffenrechtliches Bedürfnis nachgewiesen haben.
Was muss ich tun um den Verein beizutreten und was für Gebühren kommen auf mich zu?

Eine persönliche Vorstellung bei uns ist immer nötig. Dann einfach ein paar mal bei unserem Training dabei sein um zu sehen ob die Chemie auf beiden Seiten passt. Danach sind die nötigen Formulare auszufüllen welche auf der Downloadseite gefunden werden können. Diese werden dann vom 1. Vorsitzenden unterschrieben und dann kann es auch schon los gehen ;-)

Der Beitritt kostet einmalig 100€. Weiterhin fällt jedes Jahr eine Gebühr von 185€ an. Darin enthalten sind folgende kosten:

  • Jahresbeitrag 150€
  • BDS Gebühr 35€
Wohin soll ich meine Antragsunterlagen des BDS schicken ?

Die Unterlagen sind immer nach Mülheim an der Ruhr in die Geschäftsstelle zu schicken. Die Post wird dort regelmäßig bearbeitet.

Die Adresse lautet:

BDS Landesverband 4 NRW
Schultenhofstr. 22a
45475 Mülheim an der Ruhr

Bitte die Unterlagen NICHT als Einschreiben verschicken. Die Geschäftsstelle ist nicht immer besetzt und kann somit die Unterlagen nicht jederzeit entgegen nehmen!

Einzureichen sind immer nur Kopien der Unterlagen. Die Kopien müssen auch nicht beglaubigt sein. Es reicht bei z.B. Traingsnachweisen ein Vereinsstempel.

Werden Wettkampfnachweise von anderen Verbänden anerkannt ?

Nein, es sind nur Urkunden von anerkannten BDS Wettkämpfen zugelassen.

Habt ihr Adressen wo man die Waffensachkunde erlangen kann?

Klaus-Peter Spyra
Fuchsweg 24
33829 Borgholzhausen
Telefon: 05421-81212
Fax:05421-930721
E-Mail: Insider1956@freenet.de

Muss ich den Behördenantrag mit einreichen ?

Nein, das ist nicht erforderlich.

Ist das Merkblatt des BDS mit einzuschicken?

Auf dem Merkblatt ist die Adresse deiner waffenrechtlich zuständigen Behörde einzutragen. Die Bescheinigung wird an deine waffenrechtlich zuständige Behörde adressiert. Bei manchen Wohnorten gibt es Besonderheiten bezüglich dieser Zuständigkeit.

Zusätzlich bietet das Merkblatt eine Übersicht der für den Antrag erforderlichen Unterlagen und nur diese sind einzuschicken.

Kann ich mehrere Waffen auf einem Formular beantragen ?

Nein, denn jeder Antrag bezieht sich auf ein einzelnes Bedürfnis. Somit ist ein separater Antrag für jede Waffe erforderlich.

Wie lange muss ich im BDS sein, um einen Antrag zu stellen ?

In der Befürwortungsrichtlinie steht:

Mitglieder die ausschließlich dem BDS als anerkanntem Verband angehören, müssen vor Antragstellung bereits 9 Monate dem BDS als Mitglied gemeldet sein.

Sollten anrechnungsfähige Zeiten eines anderen anerkannten Verbandes vorliegen, so ist mindestens eine Mitgliedschaft von 4 Monaten im BDS erforderlich. Die Zeiten in dem anderen Verband müssen durch eine Bescheinigung dieses Verbandes nachgewiesen werden. In jedem Fall ist also eine Mindestmitgliedschaft von 9 Monaten in einem anerkannten Verband erforderlich.

Gibt es Infos zur BDS Versicherung?

Ab 1.1.2013 besteht für alle BDS-Mitglieder eine umfangreiche Rechtsschutzversicherung!

 

Neben der gesetzlich vorgeschriebenen und schon bestehenden Haftpflichtversicherung für die BDS-Mitglieder (Deckungssumme 5 Mio Euro) hat der BDS-Gesamtvorstand auf seiner Sitzung am 20. Oktober 2012 auf Antrag des Präsidenten den Abschluss einer umfassenden Rechtsschutzversicherung durch den Bundesverband für alle seine Mitglieder beschlossen. Die Bundesdelegiertenversammlung hat am 24. November 2012 entsprechend zur Deckung des größten Teils der Belastung durch diese Versicherung für den Bundesverband (der Versicherungsbeitrag ist alleine vom Bundesverband zu entrichten) eine Erhöhung des Bundesbeitrages von 11,- auf 12,- Euro festgesetzt.

Deckungsumfang

  • Straf-Rechtsschutz

gemäß den Besonderen Bedingungen für die Universal-Straf-Rechtsschutz-
Versicherung MGU für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen in Verfahren wegen der Verletzung von Vorschriften des Straf-, Ordnungswidrigkeiten-, Disziplinar- oder Standesrechts einschließlich der Vollstreckungsverfahren und des vorsorglichen Rechtsschutzes bei drohenden Verfahren im Umgang mit Waffen, Munition oder Sprengstoff.
 

  • Verwaltungs-Rechtsschutz
    gemäß § 2 (g) ARB 2012 für die Wahrnehmung der Rechtlichen Interessen der versicherten Mitglieder vor Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten wegen der Versagung, der Rückname, des Widerrufs von waffen- und munitionsrechtlichen Erlaubnissen sowie zur Abwehr behördlicher Auflagen und behördlichen Vorgehens. Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz auch für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Verwaltungsgerichten in Musterverfahren des Versicherungsnehmers, die sich aus der Tätigkeit der versicherten Mitglieder in ihrer versicherten Eigenschaft ergeben.

Deckungssummen

  • EUR 100.000,- je Rechtsschutzfall
  • Strafkaution darlehensweise EUR 100.000,-

Bezüglich des Jahresbeitrages, den die Vereine an den BDS bzw. die Landesverbände zu bezahlen haben, richtet sich dies im Einzelnen nach den Festlegungen des Landesverbandes. Ob sich ihr Jahresbeitrag, der sich ja aus Bundes- und Landesverbandsbeitrag besteht, erhöht, wird den Mitgliedern von ihren einzelnen Landesverbänden mitgeteilt.

 

Quelle: http://bdslv4.de/